„Neues aus dem dänischen Steuerrecht für 2010“
Zum 1. Januar 2010 sind in Dänemark eine Reihe neuer Regeln in Kraft getreten
Deutsche Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Dänemark sollten die ab Anfang des Jahres geltenden neuen Regeln kennen...
Für im Jahr 2009 entstandene Steuerschulden gegenüber dem dänischen Fiskus werden bereits ab dem 1. Januar 2010 Zinsen fällig. Der Zinssatz beträgt 7 Prozent, die Beträge sind nicht absetzbar. In die umgekehrte Richtung – für Rückzahlungen des Finanzamtes an Steuerpflichtige – beträgt der Zinssatz 3 Prozent. Dieses Zinseinkommen ist wiederum nicht steuerpflichtig.
Der Ehegattenfreibetrag für verheiratete Grenzgänger wird nicht länger automatisch zugeteilt, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden.
Die Multimediensteuer für vom Arbeitgeber gestellte Mobiltelefone, Computer oder Internetverbindungen wird mit dem persönlichen Steuersatz von DKK 3.000 berechnet. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag, der unabhängig ist vom Umfang der durch den Arbeitgeber bereitgestellten Leistungen.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ratenpensionszahlungen (Altersvorsorge) wird auf DKK 100.000 pro Jahr begrenzt.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für Verpflegung und Unterkunft wird auf DKK 50.000 pro Jahr begrenzt.
Erfahren Sie mehr...Deutsch-Dänische Handelskammer
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